Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten

Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG

1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro-und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:

elektroretoure24.de/mein-plotter

elektroretoure24.de/mein-plotter-rücknahmeinformation

2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro-und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro-und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro-und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:

3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro-und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind.

4. Wir weisen alle Endnutzer von Elektro-und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.